Mit Vermögen Gutes tun

Statue auf dem Leipziger Südfriedhof
Es gibt viele Möglichkeiten, Gutes zu tun. Ob zu Lebzeiten oder auch darüber hinaus. Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Stiftung. Informieren Sie sich über Möglichkeiten der Errichtung eines Stiftungsfonds bzw. Möglichkeiten der Nachlassregelung. Wir unterstützen Sie gern dabei, für sich die passende Form zu finden.

Es ist eine Binsenweisheit, dass der Tod zum Leben gehört: Trotzdem scheuen wir uns davor, über die Zeit danach nachzudenken und vorzusorgen. Wenn hier vom Erben und Vererben die Rede ist, dann um Sie genau dazu zu motivieren, mit Ihrem Vermögen schon zu Lebzeiten Gutes zu tun und über eine Zuwendung an die Stiftung Bürger für Leipzig nachzudenken. Ein Stiftungsfonds - verbunden mit Ihrem Namen - wäre eine Möglichkeit.

Wir wollen Ihnen einen Überblick über die Möglichkeiten der Nachlassregelung und die gesetzlichen Rahmenbedingungen geben. Wenn Sie sich entscheiden, die Stiftung Bürger für Leipzig zu Lebzeiten oder von Todes wegen zu bedenken, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Die Mitglieder unseres Vorstands haben Aufgabe, den oder die von Ihnen festgelegten Satzungszweck(e) umzusetzen. Bei Entscheidungen zur Verwendung der Mittel genießen Anliegen und Wünsche der Stifterinnen und Stifter höchste Priorität. Bei der Projektauswahl können Sie sich auf unser gutes Netzwerk mit vielen sozialen und kulturellen Einrichtungen in der Region stützen.

Die Stiftung Bürger für Leipzig selbst darf keine Rechts- oder Steuerberatung durchführen, wir vermitteln aber gern Kontakte zu Steuerberater*innen, Rechtsanwält*innen oder Notar*innen.

Foto: Dagmar Franke

Weitere Informationen

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