Stifterinnen und Stifter
Eine Bürgerstiftung erkennt man daran, dass sie von einer Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern gemeinsam getragen wird. Das trifft für die praktische Arbeit zu, aber natürlich vor allem für das Stiftungsvermögen. Mit einer einmaligen Zustiftung in Höhe von 500 Euro sind Sie auf Lebenszeit Stifter bzw. Stifterin. Für Unternehmen beträgt der Betrag der Zustiftung 5.000 Euro, jeweils zahlbar auch in Raten. Zustiftungen können steuerlich geltend gemacht werden. Hierfür stellen wir Zuwendungsbescheinigungen aus.
Viele Stifterinnen und Stifter engagieren sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch aktiv und regelmäßig: Sie spenden einen regelmäßigen Förderbeitrag, schenken der Stiftung Zeit, Kraft und Ideen oder spenden für Projekte. Die demokratisch gewählten Gremien nehmen Einfluss auf die Entwicklung der Stiftung. Hier lesen Sie die Namen der Stifterinnen und Stifter sowie der Unternehmen, die eine Zustiftung getätigt haben.
Wenn Sie sich für eine Zustiftung interessieren, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf. Wenn Sie sich bereits entschieden haben, finden Sie hier die Zustiftungserklärung:
Zustiftungserklärung zum Ausfüllen am Bildschirm
Zustiftungserklärung zum Ausdrucken
Förderer der Stiftung
Förderer der Stiftung sind jene freundlichen Unterstützer, die ergänzend zum einmaligen Betrag einer Zustiftung die Stiftung mit einem Förderbeitrag unterstützen. Diese Einnahmen sind eine wertvolle Stütze, weil sie verlässlich dabei helfen, die Grundkosten der Organisation zu decken. Förderbeiträge können wie Spenden steuerlich geltend gemacht werden. Hier finden Sie die Namen unserer Förderer. Wir brauchen definitiv MEHR Förderer. Klicken Sie bitte hier oder rufen Sie uns an, wenn Sie uns zum Kreis der Förderer gehören möchten.