Was ist die Stifterversammlung?
Aus der Satzung: "Die Stifterversammlung besteht aus den Stifterinnen und Stiftern sowie aus den Zustifterinnen und Zustiftern, d. h. aus Personen, die mindestens 500 € zum Stiftungsvermögen beigetragen haben. Die Mitglieder der Stifterversammlung gehören ihr auf Lebenszeit an. Die Mitgliedschaft ist weder übertragbar noch geht sie mit dem Tode des Stifters bzw. der Stifterin auf deren/dessen Erben über. Stifterinnen und Stifter können sich jedoch in der Stifterversammlung aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Die Zugehörigkeit zur Stifterversammlung ist freiwillig."
Stifterversammlung 2024
Die Stifterversammlung 2024 fand am 6. Mai 2024 in der Volkshochschule Leipzig statt. Der Vorstand berichtete wie sich die Stiftung entwickelt hat und welche Projekte umgesetzt wurden und werden. Es wurden Satzungsänderungen beschlossen (die von der Stiftungsaufsicht noch bestätigt werden müssen, StandJuli 2024) und ein neuer Stiftungsrat für die Jahre 2024 bis 2028 wurde gewählt.
Wir danken Dr. Nora Pester, Geschäftsführerin des Verlages Hentrich und Hentrich, für ihren Beitrag zum Jüdischen Leben und Ausführungen zu den Besonderheiten ihres Verlages.
Den Bericht des Vorstands für das Jahr 2023 finden Sie HIER.