Ihre eigene Stiftung unter dem Dach der Bürgerstiftung
Sie möchten auf Dauer Gutes tun? Mit einem Stiftungsfonds errichten Sie Ihre eigene Stiftung unter dem Dach der Stiftung Bürger für Leipzig. Gestalten Sie mit unserer Unterstützung Ihre Stiftung schon zu Lebzeiten! Ihr Vorteil: Wir können miteinander sprechen und Sie gestalten das Wirken Ihres Stiftungsfonds mit solange Sie dies können und wollen. Nicht zuletzt liegt der steuerliche Vorteil bei Ihnen.
Unsere Satzung regelt: Sie können eine Zustiftung ab 25.000 Euro (Satzung) mit einem speziellen Zweck und/oder mit Ihrem Namen verbinden. Der Betrag ist so gewählt, weil nur die Kapitalerträge verwendet werden dürfen - während Ihre Zustiftung als solche erhalten bleibt.
Sie haben die Idee, wir helfen Ihnen bei der Umsetzung. Ihr Vermögen soll Gutes tun? Dann sind Sie bei uns richtig.
Steuerliche Vorteile
Weil sich die Stiftung Bürger für Leipzig für das Gemeinwohl einsetzt, werden Zuwendungen steuerlich begünstigt. Und zwar sowohl bei der Einkommmensteuer als auch bei der Schenkungsteuer. Wenn Sie zu Lebzeiten einen Ihre Stiftung errichten, nützt Ihnen das bei der Einkommensteuer: Alle zehn Jahre können Zuwendungen in das Vermögen unserer Stiftung bis zum Höchstbetrag von einer Million Euro als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Der Betrag lässt sich über den Zeitraum von zehn Jahren verteilt vom steuerpflichtigen Einkommen absetzen. Ehegatten haben die Möglichkeit, in Summe zwei Millionen Euro abzuziehen.
Zustiftungen und Spenden zu Lebzeiten des Stifters sind schenkungsteuerfrei. Zuwendungen in Form von Erbschaften und Vermächtnissen jeder Art an eine gemeinnützige Stiftung wie die Stiftung Bürger für Leipzig sind erbschaftsteuerfrei.
Beispielgebend verweisen wir auf die Stiftung des Ehepaares Prof. Berthold Schmid und Prof. Monika Meier-Schmid.
Geschäftsführende Vorständin Angelika Kell ist für Sie da, per Mail oder Telefon unter 0341 960 15 30.