
Es ist eine Binsenweisheit, dass der Tod zum Leben gehört: Trotzdem scheuen wir uns davor, über die Zeit danach nachzudenken und vorzusorgen. Wir möchten Sie anregen, darüber nachzudenken, ob und wie Sie mit Ihrem Vermögen schon zu Lebzeiten Gutes zu tun können.
Wir wollen Ihnen einen Überblick über die Möglichkeiten der Nachlassregelung und die gesetzlichen Rahmenbedingungen geben. Wenn Sie sich entscheiden, die Stiftung Bürger für Leipzig zu Lebzeiten oder von Todes wegen zu bedenken, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Die Mitglieder unseres Vorstands haben Aufgabe, den oder die von Ihnen festgelegten Satzungszweck(e) umzusetzen. Bei Entscheidungen zur Verwendung der Mittel genießen Anliegen und Wünsche der Stifterinnen und Stifter höchste Priorität. Bei der Projektauswahl können Sie sich auf unser gutes Netzwerk mit vielen sozialen und kulturellen Einrichtungen in der Region stützen.
Die Stiftung Bürger für Leipzig selbst darf keine Rechts- oder Steuerberatung durchführen, wir vermitteln aber gern Kontakte zu Steuerberater*innen, Rechtsanwält*innen oder Notar*innen.
Foto: Dagmar Franke
Wie regelt man seinen Nachlass, wenn er einer gemeinnützigen Stiftung zugute kommen soll? Was muss man zur gesetzlichen Erbfolge wissen? Was macht ein gutes Testament aus und welche Gestaltungsformen gibt es?
Eine umfassende Hilfestellung finden Sie zu diesen Fragen auf den Seiten der Notarkammer Sachsen.