Eine Stiftung im Nachlass bedenken

Relief an einer Grabstelle auf dem Südfriedhof. Foto: Dagmar Franke
Da Stiftungen auf Ewigkeit gegründet sind, schaffen Sie als Stifter*in etwas Bleibendes. Zugleich können Sie etwas bewegen, was Ihnen wichtig ist. Für welche auch immer Sie sich entscheiden: Jede ist eine wertvolle Hilfe.

Die Stiftung Bürger für Leipzig ist eine von Bürgerinnen und Bürgern errichtete gemeinnützige Stiftung. Seit der Gründung 2004 ist das Grundkapital auf fast 600.000 Euro gestiegen. Um die Unabhängigkeit und Handlungsfähigkeit der Stiftung zu stärken, werben wir um Zustiftungen in das Grundstockvermögen der Stiftung.

Das Gemeinwohl fördern

Vielleicht denken Sie schon länger über diese Möglichkeit nach und fragen sich, wie Sie das am besten angehen? Wir empfehlen, sich zu über die Möglichkeiten zur Errichtung von Stiftungsfonds und Zweckgebundene Spenden zu informieren

Wenn Sie unsere Anliegen teilen, dann können Sie die Bürgerstiftung als Erbin, Miterbin oder Vermächtnisnehmerin einsetzen. Neben den steuerlichen Vorteilen bei Erbschaft und Schenkung gibt es andere gute Gründe:

Zu Lebzeiten eine Zustiftung zu tätigen oder eine solche im Nachlass zu regeln, gibt Ihnen das gute Gefühl, mit Ihrem Vermögen Gutes zu tun. Wir bieten Ihnen die Sicherheit, dass das vererbte oder zu Lebzeiten geschenkte Vermögen für alle Zeiten gemeinnützigen Zwecken dient. Sie selbst entscheiden, für welche Zwecke die Erträge verwendet werden sollen. 

So geregelt, fällt Ihr Nachlass wenn keine Erben vorhanden sind, nicht an den Freistaat Sachsen oder Verwandte, die Ihnen vielleicht wenig bedeuten. Und nicht zuletzt: Ihr Engagement bleibt in Erinnerung.

Foto: Dagmar Franke

Sprechen Sie uns an!

Ausführliche Hinweise zum Thema Nachlassgestaltung finden Sie auf den Seiten der Notarkammer Sachsen

Angelika Kell als Geschäftsführende Vorständin ist für Ihre Fragen ansprechbar. 
Schreiben Sie uns oder rufen Sie an, Tel. 960 15 30.